Aufgaben der Elternverteter
Die Aufgaben und Rechte der Mitglieder des Elternbeirats sind im Schulgesetzes für Baden-Württemberg § 57 (1) beschrieben. Der Elternbeirat des Immanuel-Kant-Gymnasiums hat sich zusätzlich eine Geschäftsordnung gegeben. Konkrete Aufgaben für die Elternvertreter der einzelnen Klassen sind beispielsweise:
- Mitgliedschaft im Elternbeirat der Schule; dieser tagt in der Regel zweimal jährlich
- Einladung und Leitung der 1. Klassenpflegschaftssitzung in Zusammenarbeit mit dem/der KlassenlehrerIn. Der Termin ist von der Schulleitung vorgegeben und findet in der Regel im Oktober statt. Hierbei erfolgt die Wahl der Elternvertreter und die Vorstellung verschiedener Fachlehrer.
- Planung und Durchführung der 2. Klassenpflegschaftssitzung in Zusammenarbeit mit dem/der KlassenlehrerIn. Themen und Termin sind je nach Situation der Klasse (z. B. Landheimaufenthalte, Austausche, besondere Situationen, Profilwahlen, etc.) zu gestalten.
- Ansprechpartner für die Eltern der Klassen bzw. Jahrgangsstufen 11/12 zu sein. Vertretung der Elterninteressen gegenüber Lehrkräften und ggf. der Schulleitung sowie bei Bedarf Einbringen in den Elternbeirat
- Vermittlung/Moderation zwischen den einzelnen Gruppen (Schülern – Eltern – Lehrkräften) in speziellen Situationen
- Weitergabe relevanter Informationen an die Eltern und Elternbeiratsvorsitzenden (z. B. per E-Mail, per Brief oder in Klassenpflegschaftssitzungen). Informationen, die auf den Seiten der Schulhomepage eingestellt werden sollen, werden mit den Elternbeiratsvorsitzenden abgestimmt und anschließend zur Aktualisierung und Ergänzung von diesem weitergeleitet.
- Soweit erforderlich Durchführung von Eltern-Stammtischen, Einberufen von außerordentlichen Klassenpflegschaftssitzungen, Organisation verschiedener Aktivitäten einer Klasse
Die Aufgaben der Elternbeiratsvorsitzenden (EBV) sind darüber hinaus:
- Mitgliedschaft im Gesamtelternbeirat des Schulträgers, d.h. der Stadt Leinfelden-Echterdingen; dieser tagt in der Regel zweimal jährlich.
- Der 1. Elternbeiratsvorsitzende ist zugleich Mitglied in der Schulkonferenz und hat bei Abwesenheit der Schulleitung den Vorsitz. Er/Sie gehört zudem dem Beirat des Fördervereins an.
- Vorbereitung und Durchführung der beiden Elternbeiratssitzungen in Zusammenarbeit mit der Schulleitung
- Ansprechpartner für die Elternvertreter der Klassen bzw. Kursstufen 1 und 2
- Vertretung der Elterninteressen, z. B. gegenüber der Schulleitung, in der Schulkonferenz, im Elternbeirat und Gesamtelternbeirat sowie in der Öffentlichkeit
- Vermittlung/Moderation zwischen den einzelnen Gruppen (Schülern – Eltern – Lehrkräften) auf Anfrage von Elternvertretern, Lehrkräften oder der Schulleitung in speziellen Situationen
- Weitergabe relevanter Informationen an die Elternvertreter (z. B. per E-Mail, in Elternbeiratssitzungen oder in Ausnahmefällen schriftlich über die Schüler)
- Information aller Eltern z. B. durch Beiträge in der Schulinfo
- Teilnahme an Sitzungen der ARGE (2 x jährlich) und der Stadtverwaltung (nach Bedarf)
- Pflege der Schulhomepage sowie Sammlung, Abstimmung und Weitergabe von neuen oder geänderten Inhalten an den Verantwortlichen
Kontaktpflege zu den verschiedenen Gruppen in der Schule (Kocheltern, SMV, Förderverein)