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Eltern

Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über die Struktur und die vielfältigen Aufgaben der Elternarbeit am IKG

Mitglieder des Elternbeirats

Die beiden Elternvertreter*innen der Klassen sind kraft ihres Amtes Mitglied im Elternbeirat. In der Kursstufe orientiert sich die Anzahl der Mitglieder in der Regel an der Jahrgangsstufe 10.

Elternbeiratsvorsitz 2024

Vorsitzender

Dr. Karsten Finger

Stellvertretende Vorsitzende

Peter Klein

Tessa Orgassa

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Aufgaben der Elternvertreter

Die Aufgaben und Rechte der Mitglieder des Elternbeirats sind im Schulgesetzes für Baden-Württemberg § 57 (1) beschrieben. Konkrete Aufgaben für die Elternvertreter der einzelnen Klassen sind beispielsweise:
 

  • Mitgliedschaft im Elternbeirat der Schule; dieser tagt in der Regel zweimal jährlich
     

  • Einladung und Leitung der 1. Klassenpflegschaftssitzung in Zusammenarbeit mit dem/der Klassenlehrer*in. Der Termin ist von der Schulleitung vorgegeben und findet in der Regel im Oktober statt. Hierbei erfolgt die Wahl der Elternvertreter und die Vorstellung verschiedener Fach-Lehrer*in.
     

  • Planung und Durchführung der 2. Klassenpflegschaftssitzung in Zusammenarbeit mit dem/der Klassenlehrer*in.
     

  • Ansprechpartner für die Eltern der Klassen bzw. Jahrgangsstufen 11/12 zu sein. Vertretung der Elterninteressen gegenüber Lehrkräften und ggf. der Schulleitung sowie bei Bedarf Einbringen in den Elternbeirat.
     

  • Weitergabe relevanter Informationen an die Eltern und Elternbeiratsvorsitzenden.

Elternabende

Die Elternvertreter der Klasse sind verantwortlich für die Einladung zum
2. Elternabend im Schuljahr. Hier einige Hinweise dazu:

Vorbereitung der Elternabende

  • Die Elternvertreter*innen stimmen die Tagungsordnungspunkte mit dem/der Klassenlehrer*in ab. Ab Klassenstufe 9 werden der/die Klassensprecher*in eingeladen; wenn ein Tagesordnungspunkt dies erfordert, können die Klassensprecher*innen auch ab Klasse 7 eingeladen werden.
     

  • Die Einladung für den Elternabend sollte spätestens eine Woche, für eine bessere Planung der Eltern 2 Wochen vor dem Termin verteilt werden. Folgende Punkte müssen enthalten sein: Zeitpunkt, Raum und Tagesordnung. Ein Beispiel, das Sie verwenden können, finden Sie hier.


Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Vorsitzenden des Elternbeirates.

Durchführung der Elternabende

Der Elternabend wird durch den/die Elternsprecher*in geleitet. 
 

  • Die Erstellung eines Protokolls ist nicht vorgeschrieben. Je nach Themen auf der Tagesordnung kann ein Kurzprotokoll aber hilfreich sein.
     

  • Da aus Datenschutzgründen die Kontaktdaten nicht mehr herausgegeben werden dürfen, ist der Elternabend eine gute Möglichkeit, die Kontaktdaten der Eltern zu sammeln oder eine bestehende Liste auf Aktualität zu prüfen. Es macht daher Sinn, die Elternliste zum Ausfüllen oder Korrigieren während des Elternabends herumlaufen zu lassen.

    Hierzu können Sie folgende Blankoliste verwenden:

Wie können sich Eltern am Schulleben beteiligen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Eltern, sich am Schulleben zu beteiligen und es zu bereichern. Dies muss nicht in Form eines Amtes, wie Elternsprecher*in der Klasse geschehen, sondern kann auch nur für einzelne Aktionen sein.

Hier eine Übersicht regelmäßig wiederkehrender Runden oder Projekte. Haben Sie noch andere Ideen? Kommen Sie gerne auf die Elternbeiratsvorsitzenden zu.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungs- bzw. Beschlussgremium an Schulen, in dem Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen paritätisch vertreten sind – jeweils 4 Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern.

Gesetzte Mitglieder sind die Schulleitung, der/die Schülersprecher*in und der/die Elternbeiratsvorsitzende. Die 3 anderen Elternvertreter der Schulkonferenz werden in der Elternbeiratssitzung für ein Schuljahr gewählt.

Die Schulkonferenz kann in einigen Fragen bindende Entscheidungen treffen, so zum Beispiel dem Unterrichtsbeginn, in einigen Fragen ist die Schulkonferenz anzuhören, zum Beispiel bei der Anschaffung von Beamern und manche Fragen werden in der Gesamtlehrerkonferenz beschlossen, dann in der Schulkonferenz beraten und bedürfen des Einverständnisses der Schulkonferenz, dazu gehört der Erlass der Hausordnung.

Runder Tisch

Der Runde Tisch ist ein Gremium, das verschiedene Themen bespricht und Vorschläge erarbeitet. Die Ergebnisse des Runden Tisches werden an die Schulleitung und das Lehrerkollegium kommuniziert, haben aber keine bindende Wirkung sondern Empfehlungscharakter.

Themen, die am Runden Tisch besprochen oder dort initiiert wurden, sind der Schulball, das Schulfest, die Abschlussfahrt KS1 oder das IKG-Schulprofil.

Teilnehmer sind jeweils etwa 6 Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern. Eltern, die gerne mitarbeiten möchten am Runden Tisch melden sich bitte bei den Vorsitzenden des Elternbeirates.

Projekte

Projekte sind zeitlich begrenzte Aktionen, die die Unterstützung der Eltern benötigen.

Tag der beruflichen Orientierung
Eltern stellen ihren Beruf in der Praxis sowie den Weg dorthin in einem Vortrag vor. Der Tag der beruflichen Orientierung findet in der Regel an einem Freitag im März statt, der Vortrag der Eltern am Nachmittag.

Projekttage
Die Projekttage bilden den Abschluss des Schuljahres und sollen den Schülern und Schülerinnen die Gelegenheit geben, übergreifend mit anderen Schülern und Schülerinnen an einem Projekt zu arbeiten. Ein Projektthema kann vielfältig sein und von 1 bis 3 Tage dauern – von Yoga-Kursen, Handarbeit- oder Werk-Angeboten, Business-Themen oder Workshops ist alles möglich. Fragen oder Inputs gerne an die Elternbeiratsvorsitzenden

Hilfreiche Links

Arbeitsgemeinschaft der gymnasialen Eltern

Die Arbeitsgemeinschaft der gymnasialen Eltern im Regierungsbezirk Stuttgart ist eine Plattform für Kommunikation, Austausch und Zusammenarbeit. Die Elternbeirats-vorsitzenden sind automatisch Mitglieder der ARGE und stimmberechtigt. Die Sitzungen finden 2 mal jährlich statt und können auch von Eltern besucht werden. Auf den Seiten der ARGE finden sich Infos der in den Sitzungen behandelten Themen.

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